ZUGÄNGLICH FÜR ALLE
Barrierefreiheit
Erster Entwurf der Barrierefreiheitsinformationen für Website, Anmeldung und Bewerbungssoftware von GetNoted.
Beschreibung der Dienstleistung
GetNoted ist eine webbasierte Bewerbungssoftware. Nutzerinnen und Nutzer können ein Profil aufbauen, klassische und stärkenorientierte Lebensläufe erstellen, Bewerbungsunterlagen verwalten und ausgewählte Inhalte über einen persönlichen Link freigeben. Die Bedienung erfolgt über Browser auf Computer, Tablet oder Smartphone.
Aktueller Stand
Die Anwendung wird derzeit in einer privaten Testphase weiterentwickelt. Eine abschließende Konformitätsprüfung nach den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, der BFSG-Verordnung und einschlägiger technischer Standards ist noch nicht abgeschlossen. Deshalb wird derzeit keine vollständige Barrierefreiheit behauptet.
Bereits berücksichtigt werden semantische Überschriften, beschriftete Formularelemente, Tastaturbedienbarkeit zentraler Funktionen, skalierbare responsive Ansichten und verständliche Statusmeldungen. PDF-Ausgaben, Kontraste, Fokusführung, Fehlermeldungen und komplexe Eingabeschritte müssen vor dem Marktstart noch systematisch mit assistiven Technologien geprüft werden.
Rückmeldung und Unterstützung
Wenn du auf eine Barriere stößt oder Informationen in einer besser zugänglichen Form benötigst, melde dich unter Vor der öffentlichen Freigabe zu ergänzen. Beschreibe möglichst die betroffene Seite, Funktion, dein Gerät und die verwendete Hilfstechnologie. Sende dabei keine vertraulichen Bewerbungsunterlagen.
Anwendbarkeit des BFSG
Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr können seit dem 28. Juni 2025 dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz unterliegen. Ob eine gesetzliche Ausnahme für Kleinstunternehmen greift, hängt insbesondere von Beschäftigtenzahl, Umsatz beziehungsweise Bilanzsumme und dem konkreten Angebot ab. Diese Einordnung muss vor einem kommerziellen Start verbindlich vorgenommen werden. Unabhängig davon verfolgt GetNoted das Ziel einer möglichst barrierearmen Nutzung.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Vor der öffentlichen Freigabe zu ergänzen
Die konkrete Behörde und das anwendbare Durchsetzungsverfahren werden ergänzt, sobald Sitz und Unternehmensstatus feststehen.